Fachbegleitung und Beratung von Familiensystemen mit Suchtproblemen

SGB VIII: §§ 27 ff

Kaum ein System ist so belastet, wie eines in dem ein Mitglied an einer Sucht erkrankt ist.

Entwicklung der Suchtprobleme

Wir betrachten Sucht als das weitestgehende Stadium einer – nach ICD10 – vorrausgegangenen Entwicklung über folgende Stufen:

  1. Genuss
  2. Gewohnheit
  3. Missbrauch
  4. Abhängigkeit
  5. Sucht

In einer der Aufzählung entsprechenden Entwicklung kann der Missbrauch (Kontrollverlust) an verschiedenen Stellen (bei Genuss, Gewohnheit oder in der Abhängigkeitsphase) zu Buche schlagen. Er ist es, der die Grenzen des Konsums immer weiter ausdehnt (Dosissteigerung) und in der Stufe Sucht dauerhaft regiert.

Bei den ersten vier Stufen hat der Betroffene noch eine Kontrolle über seinen Alltag, wobei hier sich die Krankheitseinsicht sehr schwer erlangen lässt.

Erst bei Stufe 5 „Sucht“ entsteht ein Verlust der Kontrolle über alle Dinge des Lebens, einhergehend mit der permanenten Beschaffung und des Konsums des Suchtmittels.

Der suchtkranke Mensch dominiert mit seinem Verhalten das gesamte Familiensystem, da er die anderen Mitglieder dazu zwingt, sich den Auswirkungen seines Suchtverhaltens auszusetzen, was insbesondere für Kinder gilt. Dies wird in der Fachwelt als Koabhängigkeit bezeichnet und kann die betroffenen Personen selber kompensativ in Suchtverhalten oder psychische Erkrankung treiben, was im Rahmen der Arbeit mit der Familie verhindert werden soll, um Trennungen oder Unterbringungen von Kindern vorzubeugen.

Seit über zwanzig Jahren begleiten und beraten wir Familien mit Sucht- oder Abhängigkeitsproblemen – dies immer wieder auch auf dem Hintergrund der Kindeswohlgefährdung und in Zusammenarbeit mit allen nötigen Einrichtungen und Beratungsstellen des Sozialraumes, als auch Der Suchtfachkliniken im weiteren Umfeld.

In manchen wenigen Fällen kann es gelingen den Konsum auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren, was allerdings bei den meisten Personen/Familien nicht möglich ist, sodass Maßnahmen zur Entgiftung/Entwöhnung getroffen werden müssen, oder Kinder aus Gefährdungsgründen zu deren Schutz in Obhut oder in stationäre Unterbringung aufgenommen werden müssen.

Leistungen der Fachbegleitung:

  • Clearing (Feststellung des Grades der Abhängigkeit/Sucht auch in Zusammenarbeit mit örtlichen Suchtberatungsstellen)
  • Beratung bei der Einleitung von Entgiftung/Entwöhnung
  • Organisieren der Kinderbetreuung während der Entgiftung/Entwöhnung
  • Anbindung an Selbsthilfegruppen/Angehörigengruppen
  • Beobachtung des Standes der Kinder in der Familie bezogen auf mögliche Kindeswohlgefährdung

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