FAMILIENRAT - (Family Group Conference)

Die „Family Group Conference“ stammt von ihrem Ursprung her aus der Kultur der neuseeländischen Ureinwohner, der Maori.
Wenn in deren Gemeinschaft ein Konflikt aufkam, wurde der Alltag so lange angehalten und der Konflikt diskutiert, verhandelt und reflektiert, bis eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden wurde, die dann in gemeinsamen Einvernehmen auch in die Tat umgesetzt wurde. Diese „Palaver“ konnten bis zu mehrere Tage dauern, da es für die Gemeinschaft überlebenswichtig war – und ist -, einen friedlichen und verantwortungsbewussten Konsens zu haben, auf der die Gemeinschaft sich begründen kann. Ein Konflikt bedroht dieses Fundament und von daher auch die Gemeinschaft in ihrer Kohäsion.

Jugendamt nimmt FGC in das Jugendhilfesystem auf.


Das Jugendamt Neuseeland hat diese Methode in das Jugendhilfesystem aufgenommen und dabei die richterlichen Interventionen auf fünf Prozent reduziert.

Zu fünfundneunzig Prozent werden die Konflikte, Auffälligkeiten oder Delinquenz mit dem System selbst, als auch den angrenzenden Systemen (wie Schulen oder Ausbildungsstellen, Polizei, Gerichtshilfe, betroffene Nachbarn oder Opfer) gemeinsam per FGC gelöst.

In Deutschland wurde für die FGC die Bezeichnung FAMILIENRAT eingesetzt.

Voraussetzung für das Abhalten eines Familienrates ist, dass das zuständige Jugendamt der Familie ausreichend Kompetenzen einräumt, das Problem in den eigenen Reihen zu lösen und die Lösung auch nachhaltig umzusetzen. Sollten seitens des Jugendamts Vorbehalte gegenüber bestimmten möglichen Lösungen herrschen, sollten diese vor Beginn des Familienrates der Familie unterbreitet werden, damit diese die als ungeeignet erachteten Lösungen nicht berücksichtigen.
Auch können Familien beim Familiengericht einen Familienrat zur Lösung ihrer Problematik beantragen. Die Richterin / der Richter würde dann die erarbeitete Lösung in sein Urteil aufnehmen und es somit als rechtskräftig erklären.

Der Familienrat wird von einem Koordinator mit der Familie vorbereitet und organisiert. Ziel ist es, so viele hilfsbereite und –fähige, als auch verantwortungsbewusste Personen im und um das System herum zu einem Termin zusammenzubringen.
Die Problemlage (Aufgabenstellung) ist allen Beteiligten bekannt, und alle Teilnehmer signalisieren durch ihre Teilnahme die Bereitschaft, Verantwortung für die Lösung der Angelegenheit zu übernehmen.
Der Koordinator eröffnet die Konferenz und ab der Anmoderation ist die Gruppe auf sich selbst gestellt. Der Koordinator kann auf Wunsch der Gemeinschaft auch als Moderator oder Mediator eintreten, wenn diese sich nicht in der Lage sieht, den Diskurs selbst zu regeln.
Grundsätzlich soll zunächst jede Lösung, die das System aus der Konferenz herausbringt, vom zuständigen Jugendamt und/oder Familiengericht als optimale Lösung akzeptiert und in ihrer Umsetzung weiter vom Koordinator begleitet werden.

Der Vorteil hierbei ist, dass die Familien zu keinem Zeitpunkt ihrer Verantwortung oder den Konsequenzen ihrer Entscheidungen entlastet werden.

Der Familienrat ist gut für größere Familiensysteme


Der Familienrat kommt nur für Familiensysteme in Frage, die groß genug sind und über ausreichend Kompetenzen und Ressourcen verfügen, ihre Problemlage selbständig zu lösen. Auch müssen möglichst alle Familienmitglieder bereit sein, mögliche Vorbehalte untereinander hinten anzustellen und sich auf eine Kindeswohl orientierte Kommunikation verantwortungsbewusst einzulassen.
Hierzu bedarf eines vorgeschalteten Clearings, um ebendiese Kompetenzen und Ressourcen, als auch die Bereitschaft des Systems einzuschätzen, sich einzulassen und die Verantwortung zu übernehmen.

Der Familienrat wird in vier Phasen durchgeführt:

  1. Clearing der Situation (die zentrale Frage wird erarbeitet) (ca. 20 FLS)
  2. Vernetzung und Koordination der Konferenz (ca. 30 FLS)
  3. Durchführung der Konferenz (ca. 8-10 FLS)
  4. Beobachtende Begleitung des weiteren Prozesses (ca. 60 FLS über 6 Monate)

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